Gemeindevorstand
Nach der Hessischen Gemeindeordnung bilden der Bürgermeister, der Erste Beigeordnete als sein allgemeiner Vertreter und die weiteren Beigeordneten den Gemeindevorstand. Er trifft die Entscheidungen zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten, bereitet gemeinsam mit der Verwaltung die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus.
